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5. Mai 2020 - Hannes Good

Meetings und Workshops in Zeiten von Corona

Rechtliche Situation

Der Bundesrat hat im Rahmen der Covid-19-Verordnung im März 2020 Treffen von mehr als fünf Perso­nen verboten. Diese Regelung wurde heute durch den Bundesrat bis zum 27.05.20 verlängert.

Ist vor diesem Hintergrund die Durchführung von Meetings und Workshops mit mehr als fünf Perso­nen überhaupt noch möglich? Zu dieser Frage äussert sich das BAG wie folgt, nimmt aber nicht ex­plizit Stel­lung zur Anzahl von Teilnehmer*innen.

 

 

Bundesrat bzw. BAG organisieren mehrmals wöchentlich Medienkonferenzen mit rund 15 Anwesen­den, ebenso plant das Parlament die Durchführung einer Sondersession. Vor diesem Hintergrund darf davon ausgegangen werden, dass auch Meetings und Workshops im betrieblichen Rahmen mit mehr als fünf Personen bei gleichzeitiger Berücksich­tigung der Abstands- und Hygienevor­schrif­ten erlaubt sind.

 

Empfehlungen der Concentria GmbH

Mit den nachfolgenden Empfehlungen beabsichtigen wir, die Verantwortlichen bei der Planung und Durch­führung von Meetings und Workshops zu unterstützen. Damit soll sichergestellt werden, dass Pro­zessarbei­ten – sofern erforderlich – vor Ort durchgeführt und gleichzeitig die Anforderungen an einen bestmöglichen Schutz der Teilnehmer*innen erfüllt werden können:

  1. Beachten Sie die grundlegenden Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG.
  2. Begrenzen Sie die Anzahl der Teilnehmenden auf das erforderliche Minimum.
  3. Dispensieren Sie allfällige Angehörige von Risikogruppen von den Anlässen. Prüfen Sie auf Wunsch eine freiwillige Teilnahme betroffener Personen bei gleichzeitiger Masken-Trag-Verpflichtung.
  4. Führen Sie Meetings und Workshops nur in Räumen durch, in denen pro Teilnehmer*in mindestens 4m2 Raum zur Verfügung stehen.
  5. Halten Sie ausreichend Desinfektionsmittel für die Teilnehmenden zur Verfügung.
  6. Erlauben Sie den Teilnehmenden das Tragen von Schutzmasken auf freiwilliger Basis.
  7. Richten Sie den Raum so ein, dass zwischen allen Teilnehmer*innen in allen Richtungen mindestens zwei Meter Abstand besteht.
  8. Gewährleisten Sie dies in Plenums-, Gruppen und Pausenräumen. Sorgen Sie dafür, dass die Einhal­tung der Abstandregeln von 2 Metern auch überall dort sichergestellt ist, wo gewartet bzw. ange­standen werden muss (z.B. beim Pausenkaffee).
  9. Stellen Sie sicher, dass die Teilnehmer*innen möglichst ohne Kontakt mit Türklinken in die Räume gelangen können. Wo dies nicht möglich ist, desinfizieren Sie alle erforderlichen Türklinken vor dem Anlass.
Veranstaltungen

«Wertschätzende Konfrontation» in der Führung - Situative Notwendigkeit oder Widerspruch in sich?

Konfrontation ist eine zwiespältige Sache. Einerseits fürchten wir sie, weil sie unangenehm ist für Führung und Mitarbeitende. Andererseits ist sie weiterlesen

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